Das Beamtenbesoldungsgesetz wird in das Bundesbesoldungsgesetz (für Beamte im Bund) und die jeweiligen Landesbesoldungsgesetze unterteilt. Generell stellt das Besoldungsgesetz die gesetzliche Regelung für die Alimentation, sprich die Besoldung der Beamten, dar. Bis zur Föderalismusreform im Jahre 2006 wurden Landesbeamte gemäß Artikel 74a des Grundgesetzes in der damaligen Fassung besoldet. Seit der Föderalismusreform liegt die Kompetenz der Landesbeamten nun bei den entsprechenden Bundesländern. Daher werden Landesbeamte nach Landesbesoldungsrecht vergütet und Bundesbeamte nach Bundesrecht. Bisher hat der überwiegende Teil der Bundesländer eigene Landesbesoldungsgesetze erlassen.
Alle aktuellen Landesbesoldungsgesetze
Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg: http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=BesG+BW&max=true&aiz=true
Bayerisches Besoldungsgesetz (BayBesG): http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBesG
Landesbesoldungsgesetz (LBesG): http://gesetze.berlin.de/jportal/?quelle=jlink&query=BesG+BE&psml=bsbeprod.psml&max=true&aiz=true
Besoldungsgesetz für das Land Brandenburg: http://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgbesg
Bremisches Besoldungsgesetz: https://beck-online.beck.de/?vpath=bibdata%5Cges%5Cbrbesoldungsg%5Ccont%5Cbrbesoldungsg.htm&mode=all
Hamburgisches Besoldungsgesetz: http://www.rechtsprechung-hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-BesGHA2010rahmen
Hessisches Besoldungsgesetz: https://beck-online.beck.de/?vpath=bibdata/ges/HESBesG/cont/HESBesG.htm&mode=all
Besoldungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern: https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fges%2Fmvlbesg%2Fcont%2Fmvlbesg.inh.htm&showParallelFundstellenReadable=False
Niedersächsisches Besoldungsgesetz: http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=BesG+ND&psml=bsvorisprod.psml&max=true
Besoldungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbesoldungsgesetz – LBesG): http://www.besoldung-nordrhein-westfalen.de/beamtenrecht_in_nrw/landesbesoldungsgesetz_nrw
Landesbesoldungsgesetz: http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/1gnp/page/bsrlpprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=103&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-BesGRP2013rahmen&doc.part=X&doc.price=0.0&doc.hl=1
Gesetz Nr. 626 – Saarländisches Besoldungsgesetz: http://sl.juris.de/cgi-bin/landesrecht.py?d=http://sl.juris.de/sl/BesG_SL_rahmen.htm
Sächsisches Besoldungsgesetz: http://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/13872-SaechsBesG
Besoldungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt: http://www.mf.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MF/Dokumente/Dienstrecht/BesNeuRG_Kommentierung_14-02-04.pdf
Besoldungstabellen entwickeln sich auseinander
Seit der Föderalismusreform haben sich die Besoldungstabellen der einzelnen Länder und des Bundes deutlich auseinanderentwickelt. Grund dafür liegt in der unterschiedlichen Übernahme des Tarifergebnisses aus dem öffentlichen Dienst (TVöD), was zumeist als Orientierung für die Besoldungssteigerung gilt. Zudem beziehen einige Bundesländer die Sonderzuschläge (früher Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld) in die Besoldung mit ein. Andere Länder wiederum zahlen den Beamten am Ende des Jahres eine Einmalzahlung aus. Somit kann es vorkommen, dass bei gleicher Eignung, gleicher Besoldungsgruppe und Stufe sowie gleicher Verrichtung der Tätigkeiten ein Besoldungsunterschied von mehr als einer Besoldungsgruppe zwischen den Bundesländern zustande kommt.
Gliederung des Bundesbesoldungsgesetzes
Das Besoldungsgesetz gliedert sich in verschiedene Abschnitte. So ist das Bundesbesoldungsgesetz in 9 Abschnitte beginnend mit den Allgemeinen Vorschriften gegliedert. Zu den Allgemeinen Vorschriften gehören unter anderem die Kürzung der Besoldung, Anspruch auf Besoldung, Verlust der Besoldung, Zahlungsweise, Aufwandsentschädigung, Zuschläge bei Hinausschieben des Ruhestands und Lebenspartnerschaft.
Im Abschnitt 2 werden dann das Grundgehalt, die Leistungsbezüge und die Laufbahnen näher beleuchtet. Abschnitt 3 regelt den Familienzuschlag und Abschnitt 4 die Zulagen, Prämien, Zuschläge und Vergütungen. Abschnitt 5 beleuchtet die Auslandsbesoldung und Abschnitt 6 die Anwärterbezüge. Abschnitt 7 hingegen ist weggefallen (Stand Mai 2017).
In Abschnitt 8 sind Regelungen zur Dienstbekleidung, Unterkunft für Soldaten und Heilfürsorge verankert. In Abschnitt 9 sind die Übergangs- und Schlussvorschriften geregelt. Zudem existieren stets diverse Anlagen, die in der Regel die Besoldungstabellen sowie die Tabellen von Zulagen und Familienzuschlägen enthalten.