Besoldungsgruppen sind tarifliche Gruppen für Beamte, die sich wiederum in Besoldungsstufen unterteilen. Die Vergütungsgruppe wird mit Eintritt in die Laufbahn festgelegt. Diese kann je nach Dauer des Beschäftigungsverhältnisses steigen. Höhergruppierungen aber auch Herabgruppierungen können möglich sein.
Inhaltsverzeichnis
Lesen Sie mehr über die Beamtenbesoldung
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- Die Beamtenbesoldung: Wie ist sie geregelt?
Für deutsche Beamte gelten die Besoldungsordnungen A, B, C, R und W.
Zu beachten ist, dass die Besoldungsordnung C mit ihren beamtenrechtlichen Gruppen nur bis zum Jahr 2005 gültig war. Beamte in einer dieser Gruppen wurden in andere Besoldungsordnungen übergeleitet.
Besoldungsordnungen und Besoldungsgruppen
- Besoldungsordnung A: Besoldungsgruppen A 2 bis A 16
- Besoldungsordnung B: Besoldungsgruppen B 1 bis B 11 (Beamte im höheren Dienst, zumeist in Leitungspositionen)
- Besoldungsordnung C: Besoldungsgruppen C 1 bis C 4 (wissenschaftliche Beamte und Hochschullehrer, bis zum Jahr 2005
- Besoldungsordnung R: Besoldungsgruppen R 1 bis R 10 (Richter und Staatsanwälte)
- Besoldungsordnung W: Besoldungsgruppen W 1 bis W 3 (Hochschullehrer, seit dem Jahr 2005, gilt als Ersatzgruppe für die Besoldungsgruppe C)
Untergliederung der Besoldungsgruppe A
Des Weiteren kann die Besoldungsgruppe A in vier größere Einheiten untergliedert werden. Diese wären wie folgt:
- einfacher Dienst: (A 2 bis A 6)
- mittlerer Dienst: (A 6 bis A 9)
- gehobener Dienst: (A 10 bis A 12)
- höherer Dienst: (A 13 bis A 16)
Es kann vorkommen, dass in einzelnen Bundesländern weitere besoldungsrechtliche Gruppen existieren, die jedoch nur auf dieses Bundesland beschränkt sind. So zum Beispiel die Besoldungsgruppe AH in Baden-Württemberg.
Besoldungsgruppe wichtig für Besoldungshöhe
Beamte zahlen im Regelfall nicht in die gesetzlichen Renten und Arbeitslosenversicherung ein. Dafür erhalten sie eine Beihilfe vom Dienstherrn und haben in der Regel eine private Krankenversicherung vorzuweisen. Die Besoldung richtet sich für gewöhnlich nach der Besoldungsgruppe und der Besoldungsstufe, in der der Beamte eingruppiert ist. Jeder Laufbahn ist dabei eine Besoldungsgruppe zugeordnet. So sind höhere Ämter auch einer höheren Besoldungsgruppe zugewiesen.