Wenn ein Beamter aus dem Beamtenverhältnis freiwillig austritt, so entfallen die Pensionsansprüche. Stattdessen tritt eine Nachversicherung der gesetzlichen Rentenversicherung für die Zeit im Beamtenverhältnis ein (vgl. § 8 SGB VI). Dies führt allerdings nicht selten zu erheblichen finanziellen Einbußen. Entgegenwirken kann das Altersgeld, das jedoch nicht in jedem Bundesland gezahlt wird. Das Altersgeld soll finanzielle Einbußen abschwächen bzw. ausgleichen.
Inhaltsverzeichnis
Wo gibt es Altersgeld?
- beim Bund
- in Baden-Württemberg
- in Hamburg
- In Bremen
- in Niedersachsen
- in Hessen
- in Sachsen
Wer kann Altersgeld beantragen?
- Beamte, die freiwillig aus dem Beamtenverhältnis ausscheiden
- Eine Mindestdauer im Beamtentum von 5 Jahren für Landesbeamte und 7 Jahren für Bundesbeamte (5 Jahre davon müssen im Bundesdienst absolviert worden sein)
Der Antrag auf Altersgeld muss vor dem Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis erfolgen!
Wie hoch wird das Altersgeld ausfallen?
Das Altersgeld bezieht sich wie bei den Pensionsansprüchen auf die letzten ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge. Dabei kommt es für jedes Jahr einer altersgeldfähigen Dienstzeit zu einer Anrechnung von 1,79375 Prozent, insgesamt jedoch höchstens zu 71,75 Prozent.
Wann entfallen die Pensionsansprüche nicht?
Die Pensionsansprüche entfallen nicht bei einem vorübergehenden Ausscheiden aus dem Beamtentum. Auch ein Wechsel zu einem neuen Dienstherrn ist kein Grund für den Wegfall der Pensionsansprüche.
Wer ist für die Berechnung der künftigen Rente für den Beamten zuständig?
Um die Höhe der gesetzlichen Rente (Nachversicherung) bestimmen zu lassen, kann sich der Beamte an die deutsche Rentenversicherung wenden. Diese ist für die Berechnung der Rentenansprüche zuständig.
Muss das Entlassungsdatum vor dem 55. Lebensjahr gelegt werden?
In die gesetzliche Krankenversicherung kann auch vor dem 55. Lebensjahr gewechselt werden, wenn sich für den Beamten der Beschäftigungsstatus ändert. Dies kann eine Selbstständigkeit, eine Honorarbasis oder auch ein Angestelltenverhältnis sein. Hier würde dann die Nachversicherung greifen.
Wann werden Lehrer aus dem Beamtenverhältnis entlassen?
Verbeamtete Lehrer können nach dem jeweiligen Landes-Beamtengesetzes zum beantragten Zeitpunkt aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden. Oft sieht das Gesetz aber auch die Möglichkeit vor, die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf das Ende des Schuljahres zu legen. In reguläre Frist für die Entlassung nach der Antragstellung beträgt 3 Monate. Für eine frühere Entlassung besteht kein Anspruch, ist jedoch möglich.
Ist eine Rückkehr zum Beamtenstatus möglich?
Grundsätzlich gibt es eine Altersgrenze für eine Verbeamtung. In Bayern liegt diese beispielsweise bei 45 Jahren. Beamte, die also nach der Altersgrenze aus dem Beamtentum ausscheiden, haben es in der Regel sehr schwer, erneut verbeamtet zu werden. Zwar werden Kindererziehung und Wehrdienst bei den Zeiten berücksichtigt, allerdings reicht es oftmals für eine erneute Verbeamtung nicht aus.
Im Gegensatz zu einer Entlassung könnte eventuell auch eine Beurlaubung in Frage kommen. Dies sollte vorab geprüft werden, denn diese Möglichkeit kann weitaus attraktiver sein.