Familienzuschlag

Der Familienzuschlag ist eine zusätzliche vom Familienstand und der Kinderanzahl abhängige gestufte Sonderzahlung für Beamte und Beamtinnen, die nach §§ 39 ff. des Bundesbesoldungsgesetzes geregelt ist. Der Bewilligung eines Familienzuschlags unterliegen bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen. Der größte Teil der Beamten erhält einen Familienzuschlag.

Inhaltsverzeichnis

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Voraussetzungen für den Familienzuschlag der Stufe 1

(Zuschlag nach Familienstand)

Beamter ist:

  • verwitwet (ab 2021 fällt dieser aus den FZ 1 heraus)
  • geschieden und unterhaltspflichtig (ab 2021 fällt dieser aus den FZ 1 heraus)
  • verheiratet

Voraussetzungen für den Familienzuschlag der Stufe 2

(Zuschlag nach Kinderanzahl)

  • Kinder, die im Haushalt leben

Höhe des Familienzuschlages

Die Höhe des Familienzuschlags richtet sich in erster Linie nach den Familienverhältnissen. Beamte mit im Haushalt lebenden Kindern erhalten einen höheren Familienzuschlag als Beamte ohne Kinder. Zudem richtet sich der Familienzuschlag nach dem Bundesland oder dem Bund. Er kann dadurch sehr unterschiedlich in seiner Höhe ausfallen.

Familienzuschlag 2024 für Bundesbeamte

Zum 01.03.2024 ergibt sich folgender Familienzuschlag:

  • Stufe 1: 171,28 Euro
  • Stufe 2: 317,66 Euro
  • für das 2. Kind: 146,38 Euro
  • für das 3. und jedes weitere Kind: 456,06 Euro

Familienzuschlag 2023 für Bundesbeamte

Zum 01.04.2022 ergibt sich folgender Familienzuschlag:

  • Stufe 1: 153,88 Euro
  • Stufe 2: 285,40 Euro
  • für das 2. Kind: 131,52 Euro
  • für das 3. und jedes weitere Kind: 409,76 Euro

Familienzuschlag 2022 für Bundesbeamte

Zum 01.01.2022 ergibt sich folgender Familienzuschlag:

  • Stufe 1: 151,16 Euro
  • Stufe 2: 280,35 Euro
  • für das 2. Kind: 129,19 Euro
  • für das 3. und jedes weitere Kind: 402,51 Euro

Familienzuschlag 2021 für Beamte im Bund

Die Höhe des Familienzuschlags für 2021 ist aktuell im Entwurf des Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2021/2022 (BBVAnpG 2021/2022) festgelegt. Dieser sieht einen Wegfall der Stufe 1 für verwitwete und geschiedene Staatsdiener sowie sonstige nicht oder nicht mehr verheiratete oder verpartnerte Berechtigte vor. Der Familienzuschlag der Stufe 1 ist praktisch gesehen nur noch für verheiratete Beamte sowie für Beamte in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft vorgesehen.

Rückwirkend zum 01.01.2021 ergeben sich laut Referentenentwurf folgende Werte:

  • Stufe 1: 149,36 Euro
  • Stufe 2: für das 1. und 2. Kind 127,66 Euro, für das 3. und jede weitere Kind 397,74 Euro

Zum 01.04.2021 ist folgender Zuschlag vorgesehen:

  • Stufe 1: 151,16 Euro
  • Stufe 2: für das 1. und 2. Kind 129,19 Euro, für das 3. und jede weitere Kind 402,51 Euro

Tabelle 1 Familienzuschlag 2020 für Bundesbeamte

gültig ab 01.03.2020Bund Stufe 1Bund Stufe 2
alle Besoldungsgruppen149,36 Euro277,02 Euro
1.+ 2. Kind127,66 Euro127,66 Euro
3.+ x. Kind397,44 Euro397,44 Euro

Tabelle 2 Familienzuschlag 2020 für Bundesbeamte

gültig ab 01.03.2020Bund Stufe 2Bund Stufe 3
Besoldungsgruppen A2 – A55,37 Euro
A2 + A326,84 Euro
A421,47 Euro
A516,10 Euro

Tabelle 3 Anrechnungsbeträge 2020

Besoldungsgruppen A2 – A8125,82 Euro
Besoldungsgruppen A9 – A12133,56 Euro

Tabelle 1 Familienzuschlag 2018/2019 für Bundesbeamte

gültig ab 01.03.2018Bund Stufe 1Bund Stufe 2
alle Besoldungsgruppen143,34 Euro265,87 Euro
1.+ 2. Kind265,87 Euro122,53 Euro
3.+ x. Kind381,77 Euro381,77 Euro

Tabelle 2 Familienzuschlag 2018 für Bundesbeamte

gültig ab 01.03.2018Bund Stufe 2Bund Stufe 3
Besoldungsgruppen A2 – A55,37 Euro
A2 + A326,84 Euro
A421,47 Euro
A516,10 Euro

Tabelle 3 Anrechnungsbeträge 2018/2019

Besoldungsgruppen A2 – A8120,77 Euro
Besoldungsgruppen A9 – A12128,20 Euro