Die Staatsdiener im Überblick der Geschichte

Seit den ersten Staatsgründungen schon gibt es sogenannte Diener des Staates, heute unter dem Begriff Staatsdiener bekannt. In allen geschichtlichen Epochen nahmen Menschen unter der Herrschaft eines Königs oder eines anderen Amtsträgers eine besondere Stellung ein. Sie waren schon immer zu einer besonderen Treue gegenüber der jeweiligen Staatsform verpflichtet. Diese Aufgaben bezogen sich in erster Linie immer auf die Verwaltung, den Schutz wie zum Beispiel Polizei und Finanz- und Rechnungswesen.

Der heutige Grundsatz, dass Staatsdiener dem Staat und dem Gesetz verpflichtet sind, ist schon in der griechischen Antike belegt. Das Fundament für das europäische Beamtentum, wie Staatsdiener heute genannt werden, liegt aber erst im 19. Jahrhundert. Die Grundsätze, welche zu befolgen sind, haben sich zwar im Laufe der Jahrzehnte modernisiert, im Wesentlichen sind sie jedoch gleich geblieben. Der Staatsdiener muss unparteiisch sein und sein Amt immer zum Wohle des Staates und den Bürgern ausüben. Zuerst waren Staatsdiener meist an eine Person gebunden, wie einen König oder einen Fürsten, erst später entwickelte sich die Treue gegenüber dem Staat. Alle Epochen jedoch haben gemeinsam, dass Staatsdiener hierarchisch geordnet waren und bis heute sind.

Inhaltsverzeichnis

Staatsdiener im alten Ägypten

Schon um 2400 v. Chr. wies das alte Ägypten eine besonders aufgeteilte und fein gegliederte Beamtenschaft auf. Ihr Verhaltenskodex wurde durch zahlreiche Bestimmungen festgelegt. Befolgte man diese Anweisungen, dann hat man schon damals eine angesehene Stellung innerhalb der Gesellschaft.

Beamte im alten Griechenland

Die griechische Rechtsordnung war zuerst nach den Weisheiten der Götter ausgerichtet. Sie sollten die absolute Weisungsgewalt haben und eine Lebensordnung errichten. Später wurde dies geändert. Es sollte ein Rechtssystem geschaffen werden, dass die Bürger selbst bestimmten und sozialen Diensten unterlag. Damit war quasi das erste Beamtentum erschaffen, welches einem Staat dienen sollte.

Staatsdiener im alten Rom

Im alten Rom war es zu Anfang noch nicht alles so ganz geordnet, zwar verfügte Rom auch schon damals über staatliche Beamte, diese aber waren nicht ganz so konsequent geordnet. Damals unterschied man zwischen römischen Staatsbewohnern und den Bewohnern eroberter Provinzen. Den Staatsdienern, die auch Römer waren, wurden weitaus mehr Rechte zugestanden. Die „Zugereisten“ hingegen nahm man nicht ganz so ernst. Den Herrschern ging es in erster Linie um die Erhaltung ihrer Macht und Privilegien, deshalb versuchten sie so viele Staatsdiener wie möglich für sich zu gewinnen. Sie sollten den Willen derer umsetzen und für Ordnung sorgen. Diese „persönlichen“ Dienste änderten sich erst in der Kaiserzeit. Dort wurde ein recht gut strukturiertes System aufgebaut, der Staatsdiener war dem Kaiser persönlich unterstellt und es entwickelte sich ein Stufendienst des Beamtentums. Später allerdings war auch dieses System von Korruption geprägt und die Staatsdiener hatten nicht allzu viele Freunde aufzuweisen.

Staatsdiener in der Spätantike

Auch in der Zeit der Spätantike waren die Staatsdiener absolut dem König verpflichtet. Der Verwaltungskörper aus dem Karolingerreich war vollständig dem König unterlegen und verpflichtet. Das staufische Sizilien Friedrichs II. besaß das erste, modern zu nennende und straff organisierte Beamtentum. Hier gab es bereits eine Behördenverfassung. Im späten Mittelalter gingen der Einfluss und die Macht des Königs zurück und damit entwickelte sich auch ein Rückgang der damaligen Beamten. Die Macht wechselte zu den Fürsten. Im späten Mittelalter begann man damit die Gerichtsbarkeiten zu ändern. Es wurde sich bemüht die Verwaltung der Höfe und der Länder zu trennen. An den neuen Universitäten wurden Beamte im damaligen Sinne ausgebildet und danach erhielten sie einen Lohn für ihre Arbeit. Zu dieser Zeit standen die Beamten den Fürsten treu zur Seite, deren Macht wuchs immer mehr. Damals schon sah man das Beamtentum als Hüter des Rechtsfriedens und als Förderer des allgemeinen Wohlstands. Nicht selten wurden Beamte damals „Fürstendiener“ genannt.

Beamte im 19. Jahrhundert

Im 19. Jahrhundert wandelte sich die Struktur des Staates grundlegend. Nicht mehr der Fürst war das Oberhaupt und verkörperte den Staat, dieser unterhielt den Fürsten zudem, unter der Französischen Revolution und deren Einfluss, galt nun der Staat selbst als oberste Instanz. Dieser sollte das Wohl und die Sicherheit des Volkes sichern. Zum ersten Mal wurden im Jahr 1794 in Preußen die Dienstrechte der Beamten schriftlich verankert. Bayern folgte im Jahr 1805 und verfasste die „Hauptdienstpragmatik über die Dienstverhältnisse der Staatsdiener“. Hier wurde das erste Mal gesetzlich verankert, dass Beamte ein lebenslanges Einkommen bekamen und gesetzlich „unkündbar“ waren, damals nannte man dies noch: „gesetzlich gesicherte Unabsetzbarkeit“. Damals schon festigte sich der Berufsstatus des Beamten, sie wurden um zahlreiche Sicherheiten und Vorteile sehr beneidet. Beamte erhielten damals einen Lohn, der nicht ihre Arbeit bezahlen sollte, sondern für deren Unterhalt aufkam. Schon zu dieser Zeit wurden unterschiedliche Besoldungsgruppen entwickelt. Zuzüglich zu seinem Lohn bekam der damalige Beamte Teuerungszuschläge und Gehaltsfortzahlung bei Urlaub oder Krankheit. Zwar waren die Beamten immer noch gewissermaßen an den Monarchen gebunden, in erster Linie hatten sie aber Verantwortung gegenüber dem Gesetz.

Beamte im 20. Jahrhundert

Nach dem Ersten Weltkrieg wurde erstmalig der deutsche Beamtenbund gegründet. Die Beamten sollten in erster Linie wirtschaftliche und soziale Interessen durchsetzen und orientierten sich am Arbeitervolk. Die Weimarer Republik war nicht von Interesse für die Beamten, sie kamen mit ihr nur schlecht zurecht.

Nach dem Zusammenbruch des Kaiserreiches rief der erste Reichspräsident die Beamten zur Kooperation auf. Die gesetzlichen Ansprüche der Beamten wurden versprochen und so einigte man sich auf eine Zusammenarbeit. Mit der Machtergreifung der Nationalsozialisten waren die Beamten beunruhigt.

Bereits am 7. April 1933 erließen die neuen Machthaber das „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“. Die Beamten wurden wieder auf eine Person festgelegt, nämlich Adolf Hitler, und Juden sowie sonstige politisch oder „rassisch“ missliebige Personen aus dem Staatsdienst entfernt. Nach Beendigung des Krieges und mit der Entnationalisierung wurden alle „Hitler treuen“ Beamten aus dem Staatsdienst entfernt. Ziel war es, kritiklose Beamte nicht mehr zu fördern.

Bis heute hat der Staatsdiener, heute mehr Beamter genannt, eine besondere Stellung innerhalb des Staates. Staatsdiener werden heute auf die Einhaltung der Verfassung vereidigt. Man hatte nicht nur aus dem dritten Reich gelernt, da Beamte oftmals eine große Gewalt gegenüber Bürgern besitzen, sollen diese vor Willkür und schädlichen Handlungen geschützt werden. Heute sind Beamten in den meisten Fällen als Richter, Polizisten, Lehrer, Soldaten oder als Verwaltungskräfte tätig. Auch Angestellte im öffentlichen Dienst zählen zu Beamten sowie Abgeordnete oder Schöffen.