Als Beamtengesetz werden umgangssprachlich das Bundesbeamtengesetz der Bundesbeamten sowie die jeweiligen Länderbeamtengesetze der Beamten der Länder bezeichnet. Der Begriff kann auf das Deutsche Beamtengesetz von 1937 unter der nationalsozialistischen Bewegung zurückgeführt werden. Später in der Geschichte am 14. Juli 1953 wurde das Deutsche Beamtengesetz vom Bundesbeamtengesetz abgelöst (BGBl. I. S. 551). Das Bundesbeamtengesetz (BBG) ist für die Regelung des Beamtenverhältnisses auf Bundesebene, das jeweilige Landesbeamtengesetz (LBG) für die Regelung des Beamtenverhältnisses auf Länderebene zuständig.
Inhaltsverzeichnis
Welche Version des Beamtengesetzes ist aktuell gültig?
BBG mit dem Ausfertigungsdatum: 05.02.2009
Vollzitat: “Bundesbeamtengesetz vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Juni 2021 (BGBl. I S. 2250) geändert worden ist”
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 28.6.2021 I 2250
Was regeln die Bundes- und Landesbeamtengesetze?
In den Beamtengesetzen für Bund und Länder werden unter anderen folgende Aspekte geregelt:
- Ernennung zum Beamten
- Laufbahn und Zugehörigkeit
- Versetzung und Abordnung
- Beendigung des Beamtenverhältnisses
- Pflichten des Beamten
- Bezüge des Beamten
- Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld
- Krankheit
- Zuschüsse und Zulagen
- Krankheit
- Beförderungen
- Dienstliche Beurteilung
- Auswahlkriterien
- Voraussetzung der Ernennung auf Lebenszeit
- Andere Bewerber
- Entlassung
- Folgen der Entlassung
- Verlust der Beamtenrechte
- Dienstunfähigkeit
- Ärztliche Untersuchung bei Dienstunfähigkeit
- Wiederherstellung der Dienstfähigkeit
- Verfahren bei Dienstunfähigkeit
- Erneute Berufung
- Folgepflicht
- Dienstkleidung
- Mutterschutz
- Elternzeit
- Dienstzeugnis
- Reisekosten
- Jubiläumszuwendung
- Umzugskosten
- Trennungsgeld
- Beihilfe
Das Bundesbeamtengesetz sowie die einzelnen Länderbeamtengesetze sind online verfügbar. Die einzelnen Paragrafen des Bundesgesetzes können nachfolgend ganz einfach unter Eingabe der Nummer des jeweiligen Paragrafen nachgeschlagen werden.
Paragrafen im Gesetz suchen
dejure.org direkt §
gesetze-im-internet.de direkt §
Einzelne Paragrafen Nr. des Bundesbeamtengesetzes eingeben, suchen und finden. 1 bis 147
Alle Beamtengesetze in der Übersicht
Alle Beamtengesetze für Landes- und Bundesbeamten können nachfolgend nachgeschlagen und gelesen werden.
Bundesbeamtengesetz (gesetze-im-internet.de)
Baden-Württemberg (landesrecht-bw.de)
Brandenburg (bravors.brandenburg.de)
Hamburg (landesrecht-hamburg.de)
Hessen (rv.hessenrecht.hessen.de)
Mecklenburg-Vorpommern (landesrecht-mv.de)
Nordrhein-Westfalen (recht.nrw.de)
Rheinland-Pfalz (landesrecht.rlp.de)
Sachsen-Anhalt (landesrecht.sachsen-anhalt.de)