Bund und Länder können im Rahmen einer sogenannten „Öffnungsklausel“ (§ 67 BBesG, weggefallen) die Sonderzahlung nun selbst bestimmen. Urlaubsgeld als Begrifflichkeit wurde im Beamtentum abgeschafft.
Einführung des Begriffes Sonderzahlung
Stattdessen wurde die Sonderzahlung für Beamte eingeführt, welche Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld umfassen sollte. Das letzte Urlaubsgeld an sich wurde in vielen Bundesländern im Jahr 2003 gezahlt. Im Rahmen des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes 2009 wurde die Sonderzahlung schließlich in das Grundgehalt vieler Bundesländer integriert. Demnach fiel die Einmalzahlung gegen Ende des Jahres weg. Stattdessen verteilt sich die Sonderzahlung, somit auch im übertragenen Sinne das Urlaubsgeld, monatlich.
Hessen zahlt weiterhin die Sommer-Gratifikation
Lediglich das Land Hessen zahlt seinen Beamten noch ein Urlaubsgeld. Dieses wird mit den Bezügen im Juli jeden Kalenderjahres ausgezahlt. Für das Jahr 2021 beträgt die Gratifikation des Sommers 166,17 Euro. Dieses wird ausschließlich für Beamte bis zur Besoldungsgruppe A 8 gezahlt.
Neben der Sommer-Jahressonderzahlung existiert das Weihnachtsgeld, welches stets mit den Novemberbezügen ausgezahlt wird. Diese Sonderzahlung erhalten alle Bundesländer und auch Bundesbeamte. Dabei unterscheidet sie sich in der Höhe, in den Auszahlungsregelungen sowie in den Voraussetzungen erheblich zwischen den einzelnen Bundesländern.